Satzung von dem Verein Kreis·jugend·ring Gifhorn
Eine Satzung sind Regeln.
Sie finden Infos zu:
Wie heißt der Verein? Wo ist der Verein?
Was sind die Aufgaben von dem Verein?
Der Verein ist gemein·nützig.
Wer kann Mitglied sein in dem Verein?
Wer entscheidet in dem Verein?
Die Voll·versammlung
Der Vorstand
Kassen·prüfer:innen
Die Satzung von dem Verein ändern
Wie heißt der Verein?
Wo ist der Verein?
Der Verein heißt: Kreis·jugend·ring Gifhorn.
Der Verein ist in Gifhorn.
In dem Verein treffen sich Jugend·gruppen aus Gifhorn.
Und die Jugend·gruppen tauschen sich hier aus.
Alle Menschen können in dem Verein mitmachen.
Egal, welchen Glauben sie haben.
Egal, welche Herkunft sie haben.
Was sind die Aufgaben von dem Verein?
Der Verein hilft Gruppen mit Angeboten für Kinder und Jugendliche.
Der Verein bringt Gruppen und andere Vereine zusammen.
Gruppen und andere Vereine können sich dort austauschen.
Der Verein bietet Infos und Kurse an.
Der Verein bietet Kurse für andere Vereine an.
Und der Verein macht Info·veranstaltungen.
Zum Beispiel für Schüler:innen.
Der Verein informiert.
Zum Beispiel in der Zeitung.
Der Verein hilft der Kunst und der Kultur.
Der Verein macht Angebote für Jugendliche.
Zum Beispiel Kurse oder Konzerte.
Jugendliche sollen Angebote für ihre Interessen bekommen.
Und Jugendliche sollen mit·bestimmen und mitreden.
Der Verein ist gemein·nützig.
Gemein·nützig bedeutet:
Der Verein will anderen Menschen helfen.
Der Verein will kein Geld verdienen.
Der Verein bezahlt mit seinem Geld nur das,
was für die Arbeit wichtig ist.
Zum Beispiel Papier oder eine:n Kurs·leiter:in.
Mitglieder von dem Verein können Geld von dem Verein bekommen.
Aber sie bekommen nur Geld für ihre Ausgaben.
Zum Beispiel für Fahrkarten,
wenn sie für den Verein irgendwohin gefahren sind.
Sie bekommen keinen Lohn.
Sie arbeiten nämlich ehren·amtlich.
Der Vorstand von dem Verein kann Lohn bekommen.
Der Vorstand arbeitet nämlich mehr als die ehren·amtlichen Mitarbeiter:innen.
Wer kann Mitglied sein in dem Verein?
Alle Menschen können Mitglieder sein.
Alle Menschen, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen wollen.
Auch Gruppen und andere Vereine können Mitglieder sein.
Zum Beispiel:
Gruppen und Vereine mit Angeboten für Kinder und Jugendliche.
Wie wird man Mitglied in dem Verein?
Man muss in einem Brief oder in einer E-Mail schreiben,
dass man Mitglied werden möchte.
Der Vorstand von dem Verein entscheidet dann.
Wann ist man nicht mehr Mitglied?
Man ist nicht mehr Mitglied,
· wenn man austritt
· wenn man ausgeschlossen wird
· wenn man aus der Mitglieder·liste gestrichen wird
· wenn man stirbt
· wenn es den eigenen Verein oder die eigene Gruppe nicht mehr gibt.
Wie tritt man aus?
Man muss einen Brief oder eine E-Mail schreiben.
Der Brief oder die E-Mail muss bis zum 30. September bei dem Verein sein.
Dann ist man im nächsten Jahr kein Mitglied mehr.
Warum wird man ausgeschlossen?
Ein Mitglied macht etwas, das gegen die Regeln vom Verein ist.
Oder ein Mitglied sagt etwas, das gegen die Regeln vom Verein ist.
Dann kann das Mitglied ausgeschlossen werden.
Der Verein muss das Mitglied 2 Wochen vorher informieren.
Das Mitglied darf vorher etwas dazu sagen oder etwas dazu schreiben.
Danach entscheiden alle Mitglieder über den Ausschluss.
Wann wird man aus der Mitglieder·liste gestrichen?
Wenn das Mitglied den Beitrag nicht bezahlt.
Der Verein muss das Mitglied 2 mal an das Bezahlen erinnern.
Zahlt das Mitglied dann immer noch nicht?
Dann wird es aus der Mitglieder·liste gestrichen.
Wie hoch ist der Beitrag?
Das steht in den Regeln für Beiträge.
Wer entscheidet in dem Verein?
In dem Verein gibt es 3 Gruppen, die entscheiden:
· Die Voll·versammlung
· Der Vorstand
· Die Kassen·prüfer:innen
Die Voll·versammlung
Die Voll·versammlung ist die wichtigste Gruppe, die entscheidet.
Wer gehört zur Voll·versammlung?
Zur Voll·versammlung gehören alle Mitglieder.
Ist ein anderer Verein ein Mitglied?
Dann gehören 2 Menschen aus dem anderen Verein zur Voll·versammlung.
Welche Rechte haben die Mitglieder in der Voll·versammlung?
Die Mitglieder in der Voll·versammlung dürfen
· Anträge stellen
· wählen
· selbst gewählt werden
Welche Aufgaben hat die Voll·versammlung?
Die Voll·versammlung spricht miteinander, wählt und beschließt.
Sie spricht miteinander über die Arbeit von dem Verein.
Sie wählt den Vorstand und die Kassen·prüfer:innen.
Kassen·prüfer:innen passen auf,
dass der Verein die Beiträge richtig ausgibt.
Die Voll·versammlung beschließt die Regeln für den Verein:
· Wie hoch ist der Beitrag?
· Wann muss der Beitrag bezahlt werden?
· Hat der Vorstand gut gearbeitet?
· Wer wird Ehren·mitglied?
· Muss der Verein vielleicht aufgelöst werden?
Wie oft trifft sich die Voll·versammlung?
Die Voll·versammlung trifft sich mindestens einmal im Jahr.
Sie kann sich auch öfter treffen.
Zum Beispiel, wenn der Vorstand sagt, dass ein Treffen wichtig ist.
Oder wenn mindestens 5 Mitglieder sagen, dass ein Treffen wichtig ist.
Wie findet die Voll·versammlung statt?
Es gibt 3 Möglichkeiten:
· Entweder sitzen alle Mitglieder der Voll·versammlung zusammen.
· Oder die Voll·versammlung ist online.
Dann machen alle Mitglieder eine Video·konferenz.
· Oder es ist eine Mischung.
Einige Mitglieder sitzen zusammen.
Und einige Mitglieder machen als Video·konferenz mit.
Der Vorstand entscheidet, wie die Voll·sammlung sein soll.
Die Voll·versammlung kann andere Menschen einladen:
· einen Gast
· die Zeitung
· das Radio
· das Fernsehen.
Wie wird zu der Voll·versammlung eingeladen?
Der Vorstand lädt in einer E-Mail zur Voll·versammlung ein.
Die E-Mail muss 3 Wochen vorher verschickt werden.
Mit der E-Mail muss auch eine Tages·ordnung verschickt werden.
Auf einer Tages·ordnung stehen die Themen für die Voll·versammlung.
Möchte ein Mitglied noch etwas Anderes in der Voll·versammlung besprechen?
Dann muss das Mitglied das aufschreiben:
eine Woche vorher in einem Brief oder in einer E-Mail.
Ist eine Video·konferenz möglich?
Dann wird der Link für die Video·konferenz kurz vorher verschickt.
Ganz wichtig ist:
Der Link für die Video·konferenz darf nicht weitergegeben werden.
Der Link ist nur für die Mitglieder von der Voll·versammlung.
Wann kann die Voll·versammlung etwas beschließen?
Ist zu der Voll·versammlung 3 Wochen vorher eingeladen worden?
Dann kann die Voll·versammlung Dinge beschließen.
Egal, wie viele Mitglieder da sind.
Wie läuft eine Voll·versammlung ab?
Ein Mitglied aus dem Vorstand leitet die Voll·versammlung.
Ist kein Mitglied aus dem Vorstand da?
Dann sagen die Mitglieder, wer die Voll·versammlung leiten soll.
Die Leitung von der Voll·versammlung sagt, wer das Protokoll schreibt.
Die Leitung von der Voll·sammlung stellt die Tages·ordnung vor.
Vielleicht gab es vorher noch Änderungen.
Oder vielleicht will ein Mitglied noch über etwas Bestimmtes reden.
Dann muss darüber die Voll·versammlung abstimmen.
Was steht im Protokoll?
Im Protokoll steht:
· Wo war die Voll·versammlung?
· Wann war die Voll·versammlung?
· Wer hat die Voll·versammlung geleitet?
· Wer hat das Protokoll geschrieben?
· Wie viele Mitglieder waren da?
· Welche Tages·ordnung gab es?
· Was hat die Voll·versammlung beschlossen?
· Wie hat die Voll·versammlung abgestimmt?
Das Protokoll muss 2 Wochen nach der Voll·versammlung fertig sein.
Das Protokoll muss unterschrieben werden:
· von dem, der das Protokoll geschrieben hat
· von dem, der die Voll·versammlung geleitet hat.
Jedes Mitglied bekommt das Protokoll mit der Post oder in einer E-Mail.
Wie stimmt die Voll·versammlung ab?
Die Leitung von der Voll·versammlung bestimmt:
Die Mitglieder wählen mit Hand heben.
Die Mitglieder wählen mit einem Wahlzettel.
Oder ein Drittel der Mitglieder sagen:
Wir wollen mit einem Wahlzettel wählen.
Bei Wahlen und bei Beschlüsse in der Voll·versammlung ist das so:
· Die Mitglieder stimmen ab.
Aber nur die Mitglieder, die da sind.
· Mehr als die Hälfte der Mitglieder ist dafür.
Dann ist es ein Ja.
· Oder mehr als die Hälfte der Mitglieder ist dagegen.
Dann ist es ein Nein.
Das nennt man: einfache Mehrheit.
Bei einer Wahl stellen sich oft mehrere Mitglieder zur Wahl.
Hat keine:r die Hälfte der Stimmen bekommen?
Hat also keine:r die einfache Mehrheit bekommen?
Dann müssen die Mitglieder über die beiden Besten abstimmen.
Das nennt man: Stichwahl.
Danach hat eine:r von den beiden die einfache Mehrheit.
Die Voll·versammlung kann genau aufschreiben:
So sollen unsere Treffen ablaufen.
Das nennt man: Geschäfts·ordnung.
Der Vorstand
Welche Aufgabe hat der Vorstand?
Der Vorstand vertritt den Verein.
Zum Beispiel bei einem Gericht oder bei einem Amt.
Der Vorstand ist verantwortlich für den Verein.
Der Vorstand berichtet über die Arbeit von dem Verein.
Zum Beispiel vor der Voll·versammlung.
Wer ist im Vorstand?
Im Vorstand sind mindestens 3 Mitglieder aus der Voll·versammlung.
Und es können noch 2 [TU4] Mitglieder dazukommen:
Diese 2 Mitglieder können mit·bestimmen.
Diese 2 Mitglieder sind aber nicht für den Verein verantwortlich.
Die Mitglieder im Vorstand werden von der Voll·versammlung gewählt.
Wie lange ist man im Vorstand?
Im Vorstand ist man 2 Jahre.
Dann wird ein neuer Vorstand gewählt.
Will ein Mitglied nicht mehr im Vorstand sein?
Dann muss diese Person das in einem Brief oder einer E-Mail mit·teilen.
Danach muss die Voll·versammlung ein neues Mitglied wählen.
Wann kann der Vorstand Dinge beschließen?
Die Hälfte der Mitglieder vom Vorstand muss da sein.
Dann kann der Vorstand Dinge beschließen.
Für einen Beschluss braucht man die Hälfte der Stimmen.
Alle Beschlüsse müssen aufgeschrieben werden.
Wie und wo trifft sich der Vorstand?
Der Vorstand entscheidet selbst:
· Wo trifft sich der Vorstand?
· Wann trifft sich der Vorstand?
· Trifft sich der Vorstand an einem Ort oder in einer Video·konferenz?
Der Vorstand kann genau aufschreiben:
So sollen unsere Treffen ablaufen.
Das nennt man: Geschäfts·ordnung.
Kassen·prüfer:innen
Die Mitglieder von der Voll·versammlung wählen eine:n Kassen·prüfer:in.
Und sie wählen eine:n Stellvertreter:in.
Kassen·prüfer:in oder Stellvertreter:in ist man 2 Jahre lang.
Eine Person aus dem Vorstand kann nicht Kassen·prüfer:in werden.
Ein:e Kassen·prüfer:in prüft nämlich die Arbeit von dem Vorstand.
Was muss der Vorstand dem Kassen·prüfer oder der Kassen·prüferin zeigen?
· alle Rechnungen
· alle Konto·unterlagen
· Das Geld ist für die Aufgaben von dem Verein ausgegeben worden.
Der Kassen·prüfer oder die Kassen·prüferin muss alles prüfen.
Dann sagt der Kassen·prüfer oder die Kassen·prüferin vor der Voll·versammlung:
Der Vorstand hat alles richtig gemacht.
oder:
Der Vorstand hat nicht alles richtig gemacht.
Die Satzung von dem Verein ändern
Soll die Satzung von dem Verein geändert werden?
Das müssen die Mitglieder in der Voll·versammlung beschließen.
Und in der Tages·ordnung bei der Einladung muss stehen:
Die Satzung soll geändert werden.
Die Mitglieder in der Voll·versammlung müssen darüber abstimmen.
2 Drittel von den Mitgliedern müssen für die andere Satzung stimmen.
Das ist mehr als die Hälfte von den Mitgliedern.
Den Verein auflösen
Soll der Verein aufgelöst werden?
Soll es den Verein nicht mehr geben?
Das müssen die Mitglieder in der Voll·versammlung beschließen.
Und in der Tages·ordnung bei der Einladung muss stehen:
Der Verein soll aufgelöst werden.
Die Mitglieder in der Voll·versammlung müssen darüber abstimmen.
2 Drittel von den Mitgliedern müssen dafür sein.
Das ist mehr als die Hälfte von den Mitgliedern.
Dann gibt es den Verein nicht mehr.
Ist der Verein aufgelöst?
Vielleicht hat der Verein danach aber noch Geld.
Das Geld von dem Verein bekommt dann der Orts·verband Gifhorn vom Deutschen Kinder·schutzbund.
Kontakt
Kreisjugendring Gifhorn e.V.
Torstr. 16
38518 Gifhorn
Tel.: 05371 7593 151
